
Revisionspflicht und Opting-out in der Schweiz einfach erklärt. Voraussetzungen, Risiken und praktische Empfehlungen.
Revisionspflicht und Opting-out in der Schweiz
Das Opting-out ermöglicht KMU den Verzicht auf eine eingeschränkte Revision, sofern weniger als zehn Vollzeitstellen bestehen und alle Gesellschafter zustimmen. Seit 2025 wird verstärkt darauf geachtet, dass das Opting-out formell korrekt und fristgerecht beschlossen wird. Ein Opting-out gilt nur für künftige Geschäftsjahre und nicht rückwirkend. Handelsregisterämter prüfen diese Voraussetzungen zunehmend genauer.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass der entsprechende Gesellschafterbeschluss korrekt dokumentiert ist. Fehlt diese Grundlage, kann trotz Wunsch auf eine Revision nicht verzichtet werden. Besonders bei Gesellschafterwechseln oder Wachstum ist Vorsicht geboten. Ein ungültiges Opting-out kann zu unerwarteten Kosten und Zeitaufwand führen. Die Revisionsfrage sollte daher regelmässig überprüft werden.
Wir beraten Unternehmen umfassend zur Revisionspflicht und zum Opting-out. Unsere Revisionsspezialistinnen und -spezialisten prüfen die Voraussetzungen und unterstützen bei der korrekten Umsetzung. So erhalten unsere Mandanten Rechtssicherheit und können fundierte Entscheidungen treffen. Auch freiwillige Revisionen werden strategisch beurteilt.
