TRUVAG
Rechnungslegung in der öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Anstalten nach HRM2
Fachwissen

Rechnungslegung in der öffentlichen Verwaltung und öffentlichen Anstalten nach HRM2

Mit dem Harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM2) wurde in der Schweiz ein einheitlicher Standard für die öffentliche Verwaltung geschaffen. Wir erklären die wichtigsten Grundsätze und Anforderungen.

Die Rechnungslegung in der öffentlichen Verwaltung unterscheidet sich wesentlich von jener privatwirtschaftlicher Unternehmen. Mit dem Harmonisierten Rechnungsmodell 2 (HRM2) wurde in der Schweiz ein einheitlicher Standard geschaffen, der Kantonen, Gemeinden, Zweckverbänden und öffentlichen Anstalten eine transparente und vergleichbare Finanzberichterstattung ermöglicht. Ziel von HRM2 ist es, die finanzielle Lage realistisch darzustellen und eine nachhaltige Steuerung der öffentlichen Mittel sicherzustellen.

Grundprinzipien von HRM2

HRM2 basiert auf der periodengerechten Rechnungslegung und lehnt sich in zentralen Bereichen an betriebswirtschaftliche Grundsätze an. Gleichzeitig berücksichtigt das Modell die Besonderheiten der öffentlichen Hand.

RechnungsbestandteilInhalt
ErfolgsrechnungAufwand und Ertrag der laufenden Periode
InvestitionsrechnungAusgaben und Einnahmen für Investitionen
BilanzVermögen und Schulden per Stichtag
GeldflussrechnungHerkunft und Verwendung der Mittel
AnhangZusatzinformationen und Erläuterungen

Spezielle Positionen in HRM2

Für öffentliche Anstalten ist es entscheidend, diese Strukturen korrekt abzubilden, da sie die Grundlage für Budgetierung, Finanzplanung und politische Entscheidungsprozesse bilden.

PositionBeschreibung
VorfinanzierungenReservierte Mittel für künftige Investitionen
SpezialfinanzierungenZweckgebundene Mittel (z.B. Wasserversorgung)
FondsEigenkapitalähnliche zweckgebundene Positionen
VerwaltungsvermögenVermögen zur Aufgabenerfüllung
FinanzvermögenFrei verfügbares Vermögen

Anforderungen an die Bewertung

Besondere Anforderungen ergeben sich bei der Bewertung von Vermögenswerten und bei Abschreibungen. HRM2 verlangt:

Verwaltungsvermögen

  • Aktivierung zu Anschaffungs-/Herstellkosten
  • Planmässige Abschreibung über Nutzungsdauer
  • Wertberichtigung bei dauerhafter Wertminderung

Finanzvermögen

  • Bewertung zu Verkehrswerten
  • Regelmässige Neubewertung
  • Wertberichtigungen bei Bedarf

Abschreibungen

  • Linear über Nutzungsdauer
  • Kategorienspezifische Sätze
  • Jährliche Überprüfung

Fehlerhafte Bewertungen oder unklare Abgrenzungen können die Aussagekraft der Jahresrechnung erheblich beeinträchtigen und zu Beanstandungen im Rahmen von Prüfungen oder Aufsichtsverfahren führen.

Nutzungsdauern und Abschreibungssätze

AnlagekategorieNutzungsdauerAbschreibungssatz
Hochbauten25–40 Jahre2.5–4%
Tiefbauten40–80 Jahre1.25–2.5%
Fahrzeuge5–10 Jahre10–20%
Informatik3–5 Jahre20–33%
Mobilien5–10 Jahre10–20%

Herausforderungen in der Umsetzung

Die Umsetzung von HRM2 stellt hohe Anforderungen an Organisation, Prozesse und Fachwissen. Gerade öffentliche Anstalten stehen häufig vor der Herausforderung:

  • Komplexe Strukturen verständlich darzustellen
  • Gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden
  • Unterschiedliche Anspruchsgruppen zu bedienen
  • Kontinuität in der Finanzberichterstattung sicherzustellen

Eine saubere Umsetzung schafft jedoch Vertrauen, erhöht die Transparenz und unterstützt eine nachhaltige Finanzsteuerung.

Fazit

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Rechnungslegung nach HRM2. Wir liefern keine Standardrezepte, sondern individuelle Lösungen. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln konkrete Handlungsempfehlungen – immer mit Blick auf das Gesamtbild Ihrer Organisation.

Interessiert? Vereinbaren Sie einen Termin – wir beraten Sie gerne.