
Eine Konzernrechnung ist erforderlich, wenn mehrere rechtlich selbständige Unternehmen wirtschaftlich als eine Einheit betrachtet werden müssen. Wir erklären die Voraussetzungen und Anforderungen.
Eine Konzernrechnung ist dann erforderlich, wenn mehrere rechtlich selbständige Unternehmen wirtschaftlich als eine Einheit betrachtet werden müssen. Gemäss Art. 963 OR ist eine Konzernrechnung zu erstellen, wenn ein Unternehmen andere Unternehmen beherrscht, insbesondere durch Mehrheitsbeteiligungen, Stimmrechte oder auf andere Weise bestimmenden Einfluss ausübt. Ziel der Konzernrechnung ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des gesamten Konzerns so darzustellen, als ob es sich um ein einziges Unternehmen handeln würde.
Wann entsteht die Pflicht zur Konzernrechnung?
Die Pflicht zur Konzernrechnung entfällt nur dann, wenn die gesetzlichen Grössenkriterien gemäss OR nicht überschritten werden oder wenn eine zulässige Befreiung vorliegt.
| Kriterium | Schwellenwert |
|---|---|
| Bilanzsumme | CHF 20 Mio. |
| Umsatzerlös | CHF 40 Mio. |
| Vollzeitstellen | 250 im Jahresdurchschnitt |
Zwei von drei Kriterien müssen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden.
In der Praxis wird diese Pflicht jedoch häufig unterschätzt oder zu spät erkannt, insbesondere bei:
- Holdingstrukturen
- Beteiligungen an mehreren Gesellschaften
- Öffentlich nahen Organisationen
Eine fehlende oder unvollständige Konzernrechnung kann zu rechtlichen Risiken und Beanstandungen durch Revisionsstellen oder Aufsichtsbehörden führen.
Zentrale Schritte bei der Konsolidierung
Bei der Erstellung der Konzernrechnung sind mehrere zentrale Punkte zu beachten:
1. Konsolidierungskreis festlegen
- Welche Gesellschaften gehören dazu?
- Vollkonsolidierung vs. Equity-Methode
2. Einheitliche Rechnungslegung
- Bewertungsgrundsätze harmonisieren
- Stichtage abstimmen
3. Konzerninterne Eliminierung
- Forderungen/Verbindlichkeiten
- Erträge/Aufwände
- Zwischengewinne
4. Kapitalkonsolidierung
- Erstkonsolidierung
- Folgekonsolidierung
- Goodwill-Behandlung
5. Konzernabschluss erstellen
- Konzernbilanz
- Konzernerfolgsrechnung
- Konzernanhang
Eliminierung konzerninterner Beziehungen
| Zu eliminieren | Beispiel |
|---|---|
| Forderungen/Verbindlichkeiten | Darlehen zwischen Konzerngesellschaften |
| Erträge/Aufwände | Konzerninterne Lieferungen und Leistungen |
| Zwischengewinne | Gewinn aus Verkauf zwischen Gesellschaften |
| Dividenden | Ausschüttungen innerhalb des Konzerns |
Wahl des Rechnungslegungsstandards
Für die Konzernrechnung kann entweder das OR oder ein anerkannter Standard wie Swiss GAAP FER angewendet werden. Swiss GAAP FER wird häufig gewählt, da es:
- Praxisnah und verständlich ist
- Klare Regeln zur Konsolidierung vorgibt
- Transparente Darstellung ermöglicht
Besonders bei KMU-Konzernen, Stiftungen oder öffentlich nahen Organisationen bietet dieser Standard eine verlässliche Grundlage für eine aussagekräftige Konzernrechnung. Entscheidend ist jedoch nicht nur der gewählte Standard, sondern eine strukturierte und sorgfältige Umsetzung.
Fazit
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Konzernrechnung. Wir liefern keine Standardrezepte, sondern individuelle Lösungen. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln konkrete Handlungsempfehlungen – immer mit Blick auf das Gesamtbild Ihrer Organisation.
Interessiert? Vereinbaren Sie einen Termin – wir beraten Sie gerne.
