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Konzernrechnung – wann sie notwendig ist und was zu beachten ist
Fachwissen

Konzernrechnung – wann sie notwendig ist und was zu beachten ist

Eine Konzernrechnung ist erforderlich, wenn mehrere rechtlich selbständige Unternehmen wirtschaftlich als eine Einheit betrachtet werden müssen. Wir erklären die Voraussetzungen und Anforderungen.

Eine Konzernrechnung ist dann erforderlich, wenn mehrere rechtlich selbständige Unternehmen wirtschaftlich als eine Einheit betrachtet werden müssen. Gemäss Art. 963 OR ist eine Konzernrechnung zu erstellen, wenn ein Unternehmen andere Unternehmen beherrscht, insbesondere durch Mehrheitsbeteiligungen, Stimmrechte oder auf andere Weise bestimmenden Einfluss ausübt. Ziel der Konzernrechnung ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des gesamten Konzerns so darzustellen, als ob es sich um ein einziges Unternehmen handeln würde.

Wann entsteht die Pflicht zur Konzernrechnung?

Die Pflicht zur Konzernrechnung entfällt nur dann, wenn die gesetzlichen Grössenkriterien gemäss OR nicht überschritten werden oder wenn eine zulässige Befreiung vorliegt.

KriteriumSchwellenwert
BilanzsummeCHF 20 Mio.
UmsatzerlösCHF 40 Mio.
Vollzeitstellen250 im Jahresdurchschnitt

Zwei von drei Kriterien müssen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten werden.

In der Praxis wird diese Pflicht jedoch häufig unterschätzt oder zu spät erkannt, insbesondere bei:

  • Holdingstrukturen
  • Beteiligungen an mehreren Gesellschaften
  • Öffentlich nahen Organisationen

Eine fehlende oder unvollständige Konzernrechnung kann zu rechtlichen Risiken und Beanstandungen durch Revisionsstellen oder Aufsichtsbehörden führen.

Zentrale Schritte bei der Konsolidierung

Bei der Erstellung der Konzernrechnung sind mehrere zentrale Punkte zu beachten:

1. Konsolidierungskreis festlegen

  • Welche Gesellschaften gehören dazu?
  • Vollkonsolidierung vs. Equity-Methode

2. Einheitliche Rechnungslegung

  • Bewertungsgrundsätze harmonisieren
  • Stichtage abstimmen

3. Konzerninterne Eliminierung

  • Forderungen/Verbindlichkeiten
  • Erträge/Aufwände
  • Zwischengewinne

4. Kapitalkonsolidierung

  • Erstkonsolidierung
  • Folgekonsolidierung
  • Goodwill-Behandlung

5. Konzernabschluss erstellen

  • Konzernbilanz
  • Konzernerfolgsrechnung
  • Konzernanhang

Eliminierung konzerninterner Beziehungen

Zu eliminierenBeispiel
Forderungen/VerbindlichkeitenDarlehen zwischen Konzerngesellschaften
Erträge/AufwändeKonzerninterne Lieferungen und Leistungen
ZwischengewinneGewinn aus Verkauf zwischen Gesellschaften
DividendenAusschüttungen innerhalb des Konzerns

Wahl des Rechnungslegungsstandards

Für die Konzernrechnung kann entweder das OR oder ein anerkannter Standard wie Swiss GAAP FER angewendet werden. Swiss GAAP FER wird häufig gewählt, da es:

  • Praxisnah und verständlich ist
  • Klare Regeln zur Konsolidierung vorgibt
  • Transparente Darstellung ermöglicht

Besonders bei KMU-Konzernen, Stiftungen oder öffentlich nahen Organisationen bietet dieser Standard eine verlässliche Grundlage für eine aussagekräftige Konzernrechnung. Entscheidend ist jedoch nicht nur der gewählte Standard, sondern eine strukturierte und sorgfältige Umsetzung.

Fazit

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Konzernrechnung. Wir liefern keine Standardrezepte, sondern individuelle Lösungen. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln konkrete Handlungsempfehlungen – immer mit Blick auf das Gesamtbild Ihrer Organisation.

Interessiert? Vereinbaren Sie einen Termin – wir beraten Sie gerne.