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Revisionsarten in der Schweiz – Überblick und Entscheidungshilfen für Unternehmen
Fachwissen

Revisionsarten in der Schweiz – Überblick und Entscheidungshilfen für Unternehmen

Unternehmen in der Schweiz unterliegen je nach Grösse, Rechtsform und wirtschaftlicher Bedeutung unterschiedlichen Revisionsarten. Die Wahl der passenden Revisionsform ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung einer verlässlichen finanziellen Berichterstattung.

Unternehmen in der Schweiz unterliegen je nach Grösse, Rechtsform und wirtschaftlicher Bedeutung unterschiedlichen Revisionsarten. Die Wahl der passenden Revisionsform ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung einer verlässlichen und transparenten finanziellen Berichterstattung. Das Obligationenrecht unterscheidet zwischen der ordentlichen Revision, der eingeschränkten Revision sowie dem Verzicht auf eine Revision (Opting-out).

Ordentliche Revision

Die ordentliche Revision ist für grössere Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Sie gilt insbesondere für Gesellschaften, welche bestimmte Grössenkriterien überschreiten oder deren wirtschaftliche Bedeutung dies erfordert. Der Prüfungsumfang ist umfassend und beinhaltet unter anderem die Prüfung des internen Kontrollsystems.

Ziel der ordentlichen Revision ist es, mit hoher Sicherheit zu beurteilen, ob die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Organisation, Prozesse und Dokumentation.

Eingeschränkte Revision

Die eingeschränkte Revision ist die in der Praxis am häufigsten angewendete Revisionsart bei KMU. Sie richtet sich an Unternehmen, welche die gesetzlichen Schwellenwerte für die ordentliche Revision nicht überschreiten.

Der Prüfungsumfang ist reduziert und basiert insbesondere auf Befragungen, analytischen Prüfungshandlungen sowie ausgewählten Detailprüfungen. Trotz des geringeren Umfangs leistet auch die eingeschränkte Revision einen wichtigen Beitrag zur Qualität der Rechnungslegung und zur Stärkung des Vertrauens von Eigentümern, Banken und weiteren Anspruchsgruppen.

Übersicht der Revisionsarten

RevisionsartAnwendungsbereichPrüfungsumfangBesonderheiten
Ordentliche RevisionGrosse Unternehmen, börsenkotierte GesellschaftenUmfassend, inkl. IKS-PrüfungHöchste Sicherheit, positive Prüfungsaussage
Eingeschränkte RevisionKMU unterhalb der SchwellenwerteReduziert, analytische PrüfungHäufigste Form bei Schweizer KMU
Opting-out< 10 Vollzeitstellen, alle Gesellschafter stimmen zuKeine PrüfungWegfall unabhängiger Kontrolle

Verzicht auf die Revision (Opting-out)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann vollständig auf eine Revision verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen weniger als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt aufweist und alle Gesellschafter dem Verzicht zustimmen.

Ein Opting-out kann den administrativen Aufwand reduzieren, führt jedoch zum Wegfall einer unabhängigen Kontrollinstanz. Dies kann insbesondere bei Unternehmenswachstum, bei Finanzierungen oder bei komplexeren Strukturen mit Risiken verbunden sein.

Entscheidungskriterien und Verantwortung des Verwaltungsrates

Die Wahl der Revisionsart richtet sich nicht ausschliesslich nach den gesetzlichen Mindestanforderungen. Auch Faktoren wie Unternehmensentwicklung, geplantes Wachstum, Finanzierungsstrukturen oder Anforderungen von Investoren und Kreditgebern sind zu berücksichtigen.

Die Verantwortung für die korrekte Anwendung der Revisionsvorschriften liegt beim Verwaltungsrat. Er hat sicherzustellen, dass die gewählte Revisionsart den aktuellen Verhältnissen des Unternehmens entspricht und bei Bedarf angepasst wird.

Gesetzliche Schwellenwerte für die ordentliche Revision

Eine ordentliche Revision ist erforderlich, wenn zwei der folgenden drei Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden:

  • Bilanzsumme: CHF 20 Millionen
  • Umsatzerlös: CHF 40 Millionen
  • Vollzeitstellen: 250 im Jahresdurchschnitt

Fazit

Die Revisionsart ist mehr als eine formelle gesetzliche Vorgabe. Sie beeinflusst die Qualität der finanziellen Berichterstattung, die Unternehmensführung sowie das Vertrauen externer Anspruchsgruppen. Eine regelmässige Überprüfung der Revisionsform trägt dazu bei, rechtliche Risiken zu minimieren und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu unterstützen.

Interessiert? Vereinbaren Sie einen Termin – wir beraten Sie gerne zur passenden Revisionsart für Ihr Unternehmen.