Spezialprüfungen kommen dann zum Einsatz, wenn Sachverhalte über die jährliche Standardrevision hinausgehen. Sie sind insbesondere bei besonderen Ereignissen, Transaktionen oder gesetzlichen Anforderungen erforderlich und liefern eine unabhängige, fachlich fundierte Beurteilung für Entscheidungsträger, Eigentümer, Behörden oder weitere Anspruchsgruppen.
Unsere Leistungen
Sonderprüfungen nach Obligationenrecht (OR)
Wir führen Sonderprüfungen gemäss den Vorgaben des Obligationenrechts durch, beispielsweise bei besonderen gesetzlichen Fragestellungen oder auf Verlangen von Organen oder Gesellschaftern. Dabei beurteilen wir gezielt definierte Sachverhalte unabhängig und nachvollziehbar.
Due-Diligence-Prüfungen
Im Rahmen von Unternehmensübernahmen, Beteiligungen oder Umstrukturierungen führen wir Due-Diligence-Prüfungen durch. Ziel ist es, finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Risiken transparent darzustellen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
Gründungs-, Fusions- und Liquidationsprüfungen
Wir übernehmen Prüfungen im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen, Fusionen und Liquidationen. Dabei prüfen wir die gesetzlichen Voraussetzungen, Bewertungsgrundlagen sowie die korrekte Umsetzung der Transaktion gemäss OR.
Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen
Wir führen gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen bei Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen durch und stellen sicher, dass die Massnahmen korrekt umgesetzt und die Interessen der Gläubiger und Eigentümer gewahrt werden.
Betriebswirtschaftliche Prüfungen nach PS 950
Im Rahmen betriebswirtschaftlicher Prüfungen beurteilen wir ausgewählte wirtschaftliche Fragestellungen, Prozesse oder Projekte. Diese Prüfungen liefern strukturierte Erkenntnisse zur Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Angemessenheit.
Reviews nach PS 910
Wir führen Reviews durch, welche eine begrenzte, aber strukturierte Prüfungssicherheit vermitteln. Diese eignen sich insbesondere dann, wenn eine vollumfängliche Revision nicht erforderlich ist, aber dennoch eine unabhängige Beurteilung gewünscht wird.
Prüfungen nach PS 920 (vereinbarte Prüfungshandlungen)
Bei Prüfungen mit vereinbarten Prüfungshandlungen prüfen wir klar definierte Sachverhalte gemäss vorgängig festgelegtem Umfang. Die Ergebnisse werden transparent dokumentiert und eignen sich besonders für spezifische Fragestellungen oder Informationsbedürfnisse.

